Beruflicher Werdegang
- 1989-1995 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln
- 1996-1998 Referendarausbildung beim Oberlandesgericht Düsseldorf
- 1996-1998 juristischer Mitarbeiter in einer überregional tätigen Rechtsanwaltskanzlei
- 1998 juristischer Mitarbeiter bei der Kanadischen Behörde -Legal Services
Society- in Vancouver/Kanada
- 1999 Zulassung als Rechtsanwalt beim Amts- und Landgericht Köln
- 1999-2001 Tätigkeit als Rechtsanwalt in überregionalen Rechtsanwaltskanzleien
- 2001 Niederlassung als selbstständiger Rechtsanwalt
- 2004 Zulassung als Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht Köln
- 2005 Abschluss der Promotion bei Prof. Dr. Mansel zum Thema "Verjährung
im Architektenrecht nach der Schuldrechtsreform", Universität zu Köln
- 2005 erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltskurs für Bau- und Architektenrecht
- 2006 Verleihung des Doktortitels durch die Universität zu Köln
- 2007 Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für das Bau- und Architektenrecht durch die Rechtsanwaltskammer zu Köln
Mitgliedschaften
- Kölner Anwaltverein e.V.
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- Forum Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
- Arbeitsgemeinschaft für privates Bau- und Architektenrecht des DAV
- Deutscher Baugerichtstag e.V.
Rahmenvertrag mit dem Bund Deutscher Baumeister (BDB)
Mit Wirkung zum 01.01.2006 konnte ich mit dem BDB Bezirksgruppe Köln, Bonn,
Rhein-Sieg eine Rahmenvereinbarung abschließen. Gegenstand dieser Vereinbarung sind besondere
Gebührenpauschalen für Mitglieder des BDB im Zuge der anwaltlichen Erstberatung.
Hier finden Sie Informationen der BDB Bezirksgruppe Köln
zum Baurecht und der aktuellen Rechtsprechung rund ums Bauwesen
Veröffentlichungen (Auszug)
- Vertragsstrafenberatung zu Haftungsfragen im Bauherrn-Unternehmer Verhältnis, IWW,
Wirtschaftsdienst für Architekten- und Ingenieure, 06/2000, S.11
- Vertragstrafenregelung in Bauverträgen, IWW, Wirtschaftsdienst für Architekten und Ingenieure, 07/2000, S.8
- Sicherheitsleistungen nach § 17 VOB/B, IWW, Wirtschaftsdienst für Architekten und Ingenieure, 10/2000, S.13-15
- Bauhandwerkersicherung nach § 648a BGB, IWW, Finanz- und Steuerratgeber Bauwirtschaft, 02/2001, S. 15-16
- Sicherheitsleistungen in der Baupraxis, BAUWOCHE vom 19.07.2001
- Schuldrechtsreform-Nachteile für Baufirmen, BAUWOCHE vom 30.08.2001
- Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts, BauR 2001, S. 1792-1797
- Das Werkvertragsrecht nach der Schuldrechtsreform, NJW 2002, S. 396-400
- Verjährung im Architektenrecht nach dem 01.01.2002, Deutsches Architektenblatt, 05/2002, S.11
- Anmerkung zum Urteil des OLG Köln v. 22.03.2002, Fällige Architektenschlussrechnung auf Basis der DIN 276 i.d.F. 1993, BauR 2002, 1581-1582
- Architekt muss nicht so kostengünstig wie möglich bauen, IWW, Wirtschaftsdienst für Architekten und Ingenieure, 05/2004, S. 13-14
- Realisierungswettbewerbe ohne nachfolgende Beauftragung, Zur Frage möglicher Schadensersatzansprüche der Preisträger nach der Entscheidung des BGH vom 27.05.2004, BauR 2005, 123-131
- Die Verjährung im Architektenrecht nach der Schuldrechtsreform, Dissertation, 2006, 256 Seiten, ISBN 3-8322-4807-2
- Unterlassene Mitwirkungshandlung des Bauherrn-Honoraranspruch des Planers: Bauherr trägt Realisierungsrisiko des Projekts, IWW Wirtschaftsdienst Ingenieure und Architekten, 04/2008, S. 6 ff
- Honorarsicherung und -durchsetzung in unsicheren Zeiten: Acht Schritte zum Erfolg, IWW Wirtschaftsdienst Ingenieure und Architekten, 01/2009, S. 14-16; BAUKULTUR 2/2009, S.14
- Beweislast liegt beim Bauherrn, Interview in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 02.04.2009, © Alle Rechte vorbehalten. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Frankfurt. Zur Verfügung gestellt vom Frankfurter Allgemeine Archiv
- Der Preiswettbewerb wird sich verschärfen, Interview in: Frankfurter Allgemeiner Zeitung vom 09.08.2009, © Alle Rechte vorbehalten. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Frankfurt. Zur Verfügung gestellt vom Frankfurter Allgemeine Archiv
- Mehr Honorare frei vereinbar, Interview in: Kölner Stadt Anzeiger vom 03./04.10.2009, Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der Raufeld Medien GmbH
- Umsatzsteuergesetz vs. Verjährungsvorschriften,
Honorarforderungen von Architekten und Ingenieure, Bund
Deutscher Baumeister 10/2010, www.bdb-koeln.de
- Gefälligkeiten kommen teuer zu stehen, Expertentipps für
Architekten und Ingenieure, arge baurecht-Deutscher
Anwaltverein, 10/2011, www.arge-baurecht.de
- Fertigstellungstermine am besten vertraglich festschreiben,
Pressemitteilung arge baurecht-Deutscher Anwaltverein
24.01.2012
Newsletter/Praktikerseminar
Mehrmals im Jahr unterrichte ich Architekten und Ingenieure kostenlos in Infobriefen und sogenannten
Newslettern über aktuelle und interessante Aspekte des Vertrags-, Haftungs- und Honorarrechts.
Die letzte Information behandelte folgende Themen:
1.) Architektenwettbewerbe ohne Beauftragung der Preissieger
2.) Honorarfreie Akquisitions- oder entgeltliche Vertragsleistung
3.) Baukostenvereinbarungsmodel (6. HOAI-Novelle) - Chaos
oder Chance?
Daneben habe ich zahlreiche Seminare und Vortragsveranstaltungen für Baurechtspraktiker, u.a. beim Bund Deutscher Baumeister e.V., Bezirksgruppe RheinRuhr, erfolgreich durchgeführt.
Schulungen
Buchen Sie meine Seminare speziell zum Bauvertrags-oder Architektenrecht. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot zur Schulung Ihrer Mitarbeiter. Auf Wunsch können solche Veranstaltungen auch in Ihren Geschäftsräumen als "In-House-Seminar" stattfinden.
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27.08.2015 Fortbildungsseminar Bund Deutscher Baumeister 27.08.2015, Aktuelle Rechtsfragen: HOAI + Haftungsgrundlagen und HOAI 2013, Rechtsprechung zum Architekten- und Ingenieurrecht / Ort: Haus der Architektur Köln. |
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Im Rahmen der e-masters Kooperation fand am 13. Februar 2014 das erste Seminar der Reihe „Bauvertragsrecht - Durchsetzung und Sicherung berechtigter Forderungen - praxisrelevante Strategien und Wege“ in Hannover statt. |
Mittwoch den 05. Juni 2013 um 19:00 Uhr
Fortbildungsseminar des BDB Köln "Aktuelle Rechtsfragen - HOAI 2013" - Bilder der Veranstaltung BDB im hdak
Wenden Sie sich gerne persönlich an Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Dr. Jörg Schudnagies. |